LADR MVZ Dr. Kramer & Kollegen – Betriebsstätte Vaterschaft Berlin 030 / 330 99 86 - 0 info@vaterschaft-berlin.de
Vaterschaft Berlin
FAQ

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Vaterschafts- und Verwandtschaftstests: rechtliche Voraussetzungen, den genauen Ablauf, die Dauer (in der Regel 5–10 Werktage), Tests ohne Mutter, die Probennahme bei verschiedenen Wohnorten oder im Ausland sowie die Frage, wann ein Gutachten gerichtstauglich ist.

So läuft ein Vaterschaftstest ab

Der Ablauf ist immer gleich – egal, ob die Probenentnahme bei uns im Labor 28 in Berlin oder bei einem Arzt erfolgt. Der erste Schritt ist immer der Auftrag:

Auftrag für den Vaterschaftstest herunterladen
  1. Auftrag herunterladen

    Laden Sie das Auftragsformular oben als PDF herunter.

  2. Ausfüllen & per E-Mail zurücksenden

    Füllen Sie den Auftrag vollständig in Druckbuchstaben aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn per E-Mail an info@vaterschaft-berlin.de. Soll die Probe bei einem Arzt entnommen werden, geben Sie diesen Arzt im Auftrag an, damit wir ihn kontaktieren können.

  3. Rückruf & Termin

    Nach Eingang Ihres Auftrags rufen wir Sie zurück und vereinbaren einen Termin.

  4. Probenentnahme im Labor oder beim Arzt

    Der schmerzlose Mundschleimhautabstrich erfolgt bei uns im Labor 28 in Berlin oder bei dem von Ihnen angegebenen Arzt. Bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument bzw. die Geburtsurkunde des Kindes mit.

  5. Prüfung & Ergebnis

    Wir prüfen alle Proben sorgfältig im akkreditierten Labor. Anschließend erhalten Sie Ihr Ergebnis – in der Regel 5–10 Werktage nach Eingang aller Proben.

Günstiger Vaterschaftstest – gut gewählt und sinnvoll geplant

Einen Vaterschaftstest günstig durchführen zu lassen ist einfach geworden: Die Analysen werden zunehmend mechanisiert und sind oft preisgünstig. Laborleistungen werden mitunter an Analysenvermittler verkauft, die sie online an Endkunden weiterverkaufen.

Der Online-Vaterschaftstest birgt jedoch Risiken. Oft weiß der Endkunde nicht, wo sein günstiger Test durchgeführt wird. Informationslücken können zu falschen Schlussfolgerungen führen. Der Umgang mit Fragen der Vererbung ist nicht immer einfach und erfordert Erfahrung. Der direkte Kontakt zwischen Labor und Untersuchten ist der beste Weg – und in manchen Fällen unerlässlich.

Vorsicht bei heimlichen Tests: Im Internet angebotene heimliche Vaterschaftstests sind verboten. Sowohl die Beauftragung als auch die Durchführung sind in Deutschland strafbar – für den Auftraggeber wie für das Labor. Sie sind auch unnötig, denn Sie haben einen gesetzlichen Anspruch zu erfahren, ob Sie der Vater sind.

Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Gendiagnostikgesetz (§§ 8, 9 und 17), die Strafvorschriften in den §§ 25 und 26. Die Untersuchung der Mutter macht jeden Vaterschaftstest übrigens noch zuverlässiger.

Worauf Sie bei einem günstigen Online-Test achten sollten

  • Legen Sie zunächst fest, wie viele Personen untersucht werden sollen, und vergleichen Sie die Preise.
  • Was kostet es, wenn die Mutter einbezogen wird? Ist der Test dann noch so günstig?
  • Ist der Leistungsanbieter akkreditiert? Das ist eine gute Gewähr für Fachkunde und Gewissenhaftigkeit.
  • Gibt es Erfahrungsberichte? Wer erbringt die Leistung?
  • Erfolgen Analyse und Gutachtenerstellung in Deutschland?
  • Kommen weitere Kosten auf Sie zu? Ist das Probennahme-Set im Preis enthalten? Ist die Beratung kostenpflichtig?

Wir sind uns nicht einig – geht der Test trotzdem?

Zwei alltägliche Situationen: „Die Vaterschaft für mein Kind ist unsicher, es kommen zwei Väter infrage – einen Test lehnen sie jedoch ab.” Oder: „Ich zweifle daran, der Vater zu sein, obwohl ich es anerkannt habe – die Mutter lehnt einen Test ab.”

Soll ein Vaterschaftstest privat erfolgen, müssen alle Beteiligten – also die Sorgeberechtigten, üblicherweise zumindest die Mutter und/oder andere gesetzliche Vertreter des Kindes – einverstanden sein. Das ist mitunter nicht einfach, weil gescheiterte Beziehungen und wirtschaftliche Interessen berührt sein können. Hier helfen Gespräche, die gegebenenfalls feinfühlig durch Dritte moderiert werden.

Wenn keine Einigkeit erreicht werden kann, steht der Gerichtsweg offen: Jede und jeder Beteiligte hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, zu erfahren, wer der Vater des Kindes ist. Mehr dazu auf der Seite Rechtliche Grundlagen.

Geschwistertest und nicht erreichbarer Vater

Bestehen unter Geschwistern Zweifel, ob sie denselben Vater haben, lassen sich solche Abstammungsfragen oft klären. Wichtig ist, dass Sie ganz offen sind: Der Gutachter braucht für seine Wahrscheinlichkeitsberechnung ausreichend Informationen und genetisches Material – er muss wissen, welche Möglichkeiten zur Abstammung bestehen.

Auch wenn der Mann, dessen Vaterschaft geklärt werden soll, nicht erreichbar ist, kann meist ein Test durchgeführt werden. Anstelle des möglichen Vaters können seine Eltern untersucht werden; sind diese nicht verfügbar, kommen auch seine Geschwister oder weitere Kinder infrage, in besonderen Fällen auch entferntere Verwandte. Mitunter gibt es noch asserviertes Probenmaterial aus früheren Krankenhausuntersuchungen. Details: Geschwistertest.

Familienzusammenführung

Familienmitglieder aus dem außereuropäischen Ausland, die im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen wollen, müssen mitunter einen Vaterschafts- oder Mutterschaftstest vorlegen, wenn die Einwanderungsbehörde dies verlangt. Erforderlich sind private, gerichtsfähige Gutachten, zu denen auch Kopien der bei der Probenentnahme angefertigten Identitätsnachweise herausgegeben werden.

  1. Beauftragung aus Deutschland

    Eine bereits in Deutschland aufhältige Person beauftragt uns.

  2. Vorgangsnummer

    Läuft bereits ein Verfahren bei der Deutschen Botschaft, benötigen wir die Vorgangsnummer der Botschaft.

  3. Unterlagen an die Botschaft

    Wir senden die Unterlagen für die Probennahme an die Deutsche Botschaft bzw. das Konsulat im jeweiligen Land.

  4. Probenentnahme vor Ort

    Die Entnahme erfolgt dort in der Regel durch einen Vertrauensarzt der Botschaft. Die Kosten tragen die Beteiligten vor Ort selbst.

  5. Analyse im Labor

    Der Arzt schickt die Proben an unser Labor, wo sie analysiert werden.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

01Benötige ich einen Gerichtsbeschluss, einen Rechtsanwalt oder die Zustimmung des Jugendamtes für den Test?

Nein. Viele Gutachtenfälle werden zwar von Rechtsanwälten, Gerichten oder Jugendämtern veranlasst, der Auftrag kann aber grundsätzlich auch ohne diese Gremien von Ihnen persönlich erteilt werden. Wir empfehlen, sich vorher von Ihrem Rechtsanwalt oder dem Jugendamt über die juristische Lage Ihres Falles beraten zu lassen.

02Ist das Abstammungsgutachten für die Anwendung des § 1598a BGB geeignet?

Ja. Seit 2008 kann ein Mann seine biologische Vaterschaft überprüfen lassen, ohne Klage einzureichen (§ 1598a BGB); ein Gerichtsbeschluss ersetzt dabei die Zustimmung der Mutter. Der Antragsteller kann selbst ein Labor auswählen. Unsere Gutachten erfüllen alle Kriterien eines Gerichtsgutachtens und werden in der Regel anerkannt.

03Wie alt muss ein Kind mindestens sein?

Ein Abstammungsgutachten ist schon unmittelbar nach der Geburt möglich. Für die Untersuchung genügen Wangenabstriche; die daraus gewonnene DNA reicht für eine sichere Aussage zur Vaterschaft aus.

04Ist ein Gutachten ohne die Mutter möglich?

Ja. Bei einem Defizienzgutachten (ohne Mutter) ist der Untersuchungsaufwand erheblich höher, weil nicht festgelegt werden kann, welche Merkmale von der Mutter auf das Kind übertragen wurden. Der Preis ist deshalb identisch mit einem Gutachten von Kind, Mutter und möglichem Vater. Wichtig ist, dass die Sorgeberechtigten schriftlich ihr Einverständnis erklären.

05Wie wird verfahren, wenn die Beteiligten in verschiedenen Städten wohnen?

Unser Institut stimmt die Probennahmen, Identitätsformalitäten und den Probentransport mit Ihnen ab und organisiert sie.

06Was ist, wenn ein Proband im Ausland lebt?

Der Wangenabstrich ist nach dem Trocknen sehr lange haltbar und kann auch unter extremen klimatischen Bedingungen versendet werden. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern eingehend.

07Wann erhalte ich mein Gutachten?

Nachdem die Proben aller Beteiligten in unserem Institut eingetroffen sind und der Auftrag vollständig bezahlt wurde, benötigen wir ca. 5–10 Werktage für die Erstellung des Gutachtens.

08Wann ist ein Gutachten gerichtstauglich?

Damit ein Abstammungsgutachten vor Gericht verwendet werden kann, muss es den geltenden Richtlinien für die Durchführung von Abstammungsgutachten in allen Punkten entsprechen – von der Qualifikation des Gutachters über Art und Umfang der Proben bis zur Wahrscheinlichkeitsberechnung. Unsere Gutachten erfüllen diese Richtlinien vollständig.

09Wie privat bleibt mein privater Vaterschaftstest?

Er ist grundsätzlich rein freiwillig und privat. Alle sorgeberechtigten Elternteile müssen jedoch zustimmen. Ob die Angelegenheit privat bleibt, liegt an den Sorgeberechtigten – ein ausführliches Gespräch über die Untersuchungspläne und den Umgang mit den Ergebnissen ist ratsam. Bestimmte gesetzliche Festlegungen (z. B. Fragen der Ehelichkeit oder Anfechtungsfristen) können jedoch eine behördliche oder gerichtliche Klärung erfordern.

10Was ist ein genetischer Fingerabdruck?

Der genetische Fingerabdruck ist der Grundstein eines DNA-Vaterschaftstests. Er besteht aus einer Kombination von DNA-Merkmalen – je mehr Merkmale zusammengefasst werden, desto einmaliger ist er. Da diese Merkmale von den Eltern stammen, eignet er sich sehr gut für Vaterschaftsanalysen.