Das Untersuchungsverfahren
Jeder Mensch und seine Erbanlagen sind einzigartig – sieht man einmal von eineiigen Zwillingen ab. Über sein genetisches Material lässt sich ein Mensch daher eindeutig identifizieren.
Ein Kind erhält seine Erbanlagen je zur Hälfte von Mutter und Vater. Genau das machen wir uns bei der Feststellung einer Vaterschaft zunutze: Wir analysieren die DNA und vergleichen bestimmte Merkmale des Kindes mit denen der Mutter. So erkennen wir, welche DNA-Anteile von der Mutter vererbt wurden. Die Merkmale des Kindes, die nicht von der Mutter stammen, muss das Kind folglich vom Vater geerbt haben. Hat ein Mann nicht alle diese Merkmale, kann er als Vater ausgeschlossen werden.
Wie die Erbinformation aufgebaut ist
Die Erbanlagen des Menschen sind auf 23 Chromosomenpaare verteilt und finden sich in allen Zellen, die einen Zellkern enthalten. Die Informationen, die den Aufbau unseres Körpers bestimmen, sind in der DNA (Desoxyribonukleinsäure, DNS) verschlüsselt. Sie besteht aus den vier Bausteinen Adenin, Thymin, Cytosin und Guanin.
Auf bestimmten DNA-Abschnitten sind einige Kombinationen dieser Basen bei jedem Menschen gleich – nur die Häufigkeit der Wiederholungen (Repeats) des Musters unterscheidet sich. Genau diese Repeats analysieren und vergleichen wir bei den Probanden.
Der genetische Fingerabdruck
Aus der Analyse verschiedener DNA-Abschnitte erhalten wir ein individuelles genetisches Profil – und zwar umso genauer, je mehr Abschnitte wir einbeziehen. Diese Aufstellung der Repeats nennt man auch »genetischen Fingerabdruck«, denn sie ist so individuell wie ein Fingerabdruck.
Untersuchen wir 15 Merkmale, erhalten wir ein DNA-Profil, das nur bei etwa jedem 180-Billiardsten Menschen vorkommt. Bei einer Weltbevölkerung von aktuell rund 8 Milliarden Menschen ist damit praktisch jedes Profil individuell.