Verwendung vor Gericht
Unsere Gutachten – ob privat oder durch gerichtlichen Beschluss in Auftrag gegeben – werden immer nach den aktuellen Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) erstellt: für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation der ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b Gendiagnostikgesetz.
Da das Verfahren mit dem Vorgehen bei gerichtlichen Gutachten identisch ist, werden unsere privat in Auftrag gegebenen Abstammungsgutachten in der Regel vor Gericht voll anerkannt.
Was ein Gutachten gerichtsfest macht
Entscheidend ist die lückenlose, nachvollziehbare Kette von der Identität bis zum Laborergebnis:
| Voraussetzung | Was dahintersteht |
|---|---|
| Erstellung nach GEKO-Richtlinien | Anforderungen an Analyse und Qualifikation der Sachverständigen |
| Geprüfte Identität | Ausweiskontrolle und Lichtbild aller Beteiligten |
| Dokumentierte Entnahme | Neutrale Stelle, Protokoll und Versiegelung |
| Akkreditiertes Labor | DAkkS-akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 |
| Sachverständiges Gutachten | Verantwortet durch qualifizierte Gutachter |
Wie die Entnahme konkret abläuft, lesen Sie unter Probenentnahme; wer das Gutachten verantwortet, unter Ihre Gutachter.
Wofür Sie ein gerichtsverwertbares Gutachten brauchen
- Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft vor dem Familiengericht
- Verfahren zu Unterhalt und Sorgerecht
- Vorlage beim Jugendamt oder bei Behörden
- Klärung im Rahmen des Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitsrechts
Qualität & Vertrauen
So sichern wir die Verwertbarkeit
- 01 Akkreditiertes Labor
DAkkS-akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 – etabliertes medizinisches Versorgungszentrum.
- 02 Gerichtsverwertbar
Dokumentierte Probenentnahme mit Identitätsprüfung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG).
- 03 Ärztliche Schweigepflicht
Vertraulicher, datenschutzkonformer Umgang mit Proben und Ergebnissen.
- 04 Persönlich in Berlin
Probenentnahme im Labor 28 in Berlin-Wilmersdorf oder bei einem Arzt Ihrer Wahl.
Heimliche Tests sind nicht verwertbar
Anders als ein dokumentiertes Gutachten hat ein heimlicher Test – ohne Einwilligung aller Beteiligten und ohne dokumentierte Identitätsprüfung – vor Gericht keinen Beweiswert und ist in Deutschland unzulässig. Wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass Sie das Ergebnis amtlich oder gerichtlich benötigen, achten Sie von Anfang an auf die korrekt dokumentierte Probenentnahme.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zum Thema Vaterschaftstests für Gerichte und Behörden finden Sie unter www.abstammung.de.