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Vaterschaft Berlin
Qualität

Gerichtsverwertbarkeit: Verwendung vor Gericht

Kurz beantwortet

Unsere Abstammungsgutachten – ob privat oder durch gerichtlichen Beschluss beauftragt – werden immer nach den aktuellen Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) erstellt. Da das Verfahren mit dem bei gerichtlichen Gutachten identisch ist, werden auch privat beauftragte Gutachten in der Regel vor Gericht voll anerkannt. Voraussetzung ist eine dokumentierte Probenentnahme mit Identitätsprüfung; heimlich gewonnene Proben sind nicht zulässig.

Richterin mit deutscher Flagge gegenüber einem Paar – Abstammungsgutachten und Ausweisdokumente auf dem Tisch
Gerichtsverwertbare Abstammungsgutachten – anerkannt vor Gericht und Behörden.

Verwendung vor Gericht

Unsere Gutachten – ob privat oder durch gerichtlichen Beschluss in Auftrag gegeben – werden immer nach den aktuellen Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) erstellt: für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation der ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b Gendiagnostikgesetz.

Da das Verfahren mit dem Vorgehen bei gerichtlichen Gutachten identisch ist, werden unsere privat in Auftrag gegebenen Abstammungsgutachten in der Regel vor Gericht voll anerkannt.

Was ein Gutachten gerichtsfest macht

Entscheidend ist die lückenlose, nachvollziehbare Kette von der Identität bis zum Laborergebnis:

VoraussetzungWas dahintersteht
Erstellung nach GEKO-RichtlinienAnforderungen an Analyse und Qualifikation der Sachverständigen
Geprüfte IdentitätAusweiskontrolle und Lichtbild aller Beteiligten
Dokumentierte EntnahmeNeutrale Stelle, Protokoll und Versiegelung
Akkreditiertes LaborDAkkS-akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018
Sachverständiges GutachtenVerantwortet durch qualifizierte Gutachter

Wie die Entnahme konkret abläuft, lesen Sie unter Probenentnahme; wer das Gutachten verantwortet, unter Ihre Gutachter.

Wofür Sie ein gerichtsverwertbares Gutachten brauchen

  • Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft vor dem Familiengericht
  • Verfahren zu Unterhalt und Sorgerecht
  • Vorlage beim Jugendamt oder bei Behörden
  • Klärung im Rahmen des Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitsrechts

Qualität & Vertrauen

So sichern wir die Verwertbarkeit

  • 01
    Akkreditiertes Labor

    DAkkS-akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 – etabliertes medizinisches Versorgungszentrum.

  • 02
    Gerichtsverwertbar

    Dokumentierte Probenentnahme mit Identitätsprüfung nach Gendiagnostikgesetz (GenDG).

  • 03
    Ärztliche Schweigepflicht

    Vertraulicher, datenschutzkonformer Umgang mit Proben und Ergebnissen.

  • 04
    Persönlich in Berlin

    Probenentnahme im Labor 28 in Berlin-Wilmersdorf oder bei einem Arzt Ihrer Wahl.

Heimliche Tests sind nicht verwertbar

Anders als ein dokumentiertes Gutachten hat ein heimlicher Test – ohne Einwilligung aller Beteiligten und ohne dokumentierte Identitätsprüfung – vor Gericht keinen Beweiswert und ist in Deutschland unzulässig. Wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass Sie das Ergebnis amtlich oder gerichtlich benötigen, achten Sie von Anfang an auf die korrekt dokumentierte Probenentnahme.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema Vaterschaftstests für Gerichte und Behörden finden Sie unter www.abstammung.de.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

01Werden privat beauftragte Gutachten vor Gericht anerkannt?

In der Regel ja. Da unser Verfahren mit dem Vorgehen bei gerichtlichen Gutachten identisch ist und wir nach den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) arbeiten, werden auch privat beauftragte Abstammungsgutachten vor Gericht in der Regel voll anerkannt. Wichtig ist die dokumentierte Probenentnahme mit Identitätsprüfung.

02Ist ein heimlicher Vaterschaftstest vor Gericht gültig?

Nein. Heimlich – ohne Einwilligung der Beteiligten – gewonnene Proben verstoßen gegen das Gendiagnostikgesetz und werden von Gerichten nicht als Beweis zugelassen.

03Was macht ein Gutachten gerichtsfest?

Die Erstellung nach den GEKO-Richtlinien, eine dokumentierte Probenentnahme mit geprüfter Identität (Ausweis, Lichtbild, Protokoll), die Auswertung in einem akkreditierten Labor und ein von qualifizierten Sachverständigen verantwortetes Gutachten.

04Brauche ich für das Jugendamt ein gerichtsverwertbares Gutachten?

In der Regel ja. Behörden und Jugendämter erkennen Gutachten an, die unter dokumentierter Identitätsprüfung nach den geltenden Richtlinien erstellt wurden.