Bitte informieren Sie sich!
Diese Internetpräsenz soll Ihnen eine erste Orientierungsmöglichkeit bieten. Bitte beachten Sie aber, dass die hier abgebildeten Informationen keine konsiliarische oder rechtsverbindliche Beratung darstellen bzw. ersetzen können.
Informieren Sie sich über die Richtlinien für die Durchführung von Abstammungsgutachten: Die heute geltenden Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation der ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen sind in der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG festgelegt (Robert Koch-Institut). Sie löst die früheren, vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut erarbeiteten „Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten“ ab.
Lassen Sie sich gern von unseren kompetenten Mitarbeitern unter 030 / 330 99 86 - 0 beraten.