LADR MVZ Dr. Kramer & Kollegen – Betriebsstätte Vaterschaft Berlin 030 / 330 99 86 - 0 info@vaterschaft-berlin.de
Vaterschaft Berlin
Qualität

Unser Labor

Kurz beantwortet

Seit 1996 führen wir in Berlin Vaterschaftstests durch – seit 2016 in Kooperation mit dem Institut für Serologie und Genetik des LADR MVZ Dr. Kramer & Kollegen. Das Labor ist als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 von der DAkkS akkreditiert (D-PL-13107-03-00) und arbeitet nach dem Gendiagnostikgesetz. Untersucht werden STR-Merkmale im Erbgut, die ausschließlich Abstammungsfragen beantworten.

Ihr Partner für Vaterschaftsuntersuchungen

Seit 1996 führen wir in Berlin preiswerte Vaterschaftstests mit modernen Untersuchungsmethoden durch. 2016 ist Vaterschaft Berlin eine Kooperation mit dem renommierten Institut für Serologie und Genetik des LADR MVZ Dr. Kramer & Kollegen eingegangen, das auf gerichtliche und private Vaterschaftsgutachten nach modernsten molekularbiologischen Methoden spezialisiert ist.

Das Labor ist mit leistungsfähigen Sequenzierautomaten ausgestattet, um Abstammungsgutachten auf höchstem Qualitätsniveau zu moderaten Kosten anbieten zu können. Die Qualität unserer Arbeit wird regelmäßig durch interne und externe Prüfungen kontrolliert und an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Alle Laboruntersuchungen werden von hoch qualifiziertem Personal durchgeführt.

Akkreditierung & Rechtsgrundlage

Unser Labor ist als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditiert – Registrierungsnummer D-PL-13107-03-00. Damit ist unser Vaterschaftslabor zur Durchführung von Abstammungsgutachten für Behörden und Gerichte akkreditiert.

Wir arbeiten grundsätzlich nach den Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes sowie den geltenden Richtlinien für die Durchführung von Abstammungsgutachten – und führen solche Untersuchungen nicht nur für Gerichte und Behörden, sondern in stetig wachsendem Umfang auch für private Auftraggeber durch.

Was wir untersuchen: STR-Merkmale

Wir untersuchen besondere Merkmale im Erbgut, sogenannte STR-Merkmale. Sie erlauben keinen Rückschluss auf Krankheiten oder Körpereigenschaften und eignen sich ausschließlich und besonders gut für abstammungsbiologische Fragestellungen.

Da jeder Mensch diese Merkmale immer sowohl von der Mutter als auch vom Vater erbt, prüfen wir die vermutete Vaterschaft anhand der Merkmale des Kindes, des vermuteten Vaters und – wenn möglich – auch der Mutter, da dies die Aussagekraft der statistischen Auswertung erhöht.

Wenn der vermutete Vater nicht verfügbar ist

In besonderen Fällen – etwa wenn der vermutete Vater bereits verstorben ist – ist ein Vaterschaftstest meist auch unter Einbeziehung weiterer Verwandter möglich. Hierfür können beispielsweise die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen hinzugezogen werden. Dies muss jedoch von Fall zu Fall individuell besprochen und entschieden werden.

Einwilligung ist Pflicht

Bei privat beauftragten Vaterschaftstests müssen alle Beteiligten sowie die für das Kind sorgeberechtigten Elternteile der Untersuchung zustimmen. Andernfalls handelt es sich um einen heimlichen Test – und solche sind in Deutschland verboten.

Neben dem Vaterschaftstest bieten wir außerdem Verwandtschafts-, Geschwister-, Mutterschafts- und Zwillingstests an. Für Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen

01Seit wann gibt es Vaterschaft Berlin?

Seit 1996 führen wir in Berlin Vaterschaftstests durch. 2016 sind wir eine Kooperation mit dem Institut für Serologie und Genetik des LADR MVZ Dr. Kramer & Kollegen eingegangen.

02Was sind STR-Merkmale?

STR-Merkmale sind besondere Abschnitte im Erbgut, die keinen Rückschluss auf Krankheiten oder Körpereigenschaften erlauben. Sie eignen sich ausschließlich und besonders gut für abstammungsbiologische Fragestellungen.

03Ist die Mutter für den Test notwendig?

Nein. Die Einbeziehung der Mutter ist nicht zwingend, erhöht aber die Aussagekraft der statistischen Auswertung.

04Ist ein Test möglich, wenn der vermutete Vater verstorben ist?

Häufig ja – über weitere Verwandte wie die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen. Das muss von Fall zu Fall individuell besprochen und entschieden werden.