Ihr Partner für Vaterschaftsuntersuchungen
Seit 1996 führen wir in Berlin preiswerte Vaterschaftstests mit modernen Untersuchungsmethoden durch. 2016 ist Vaterschaft Berlin eine Kooperation mit dem renommierten Institut für Serologie und Genetik des LADR MVZ Dr. Kramer & Kollegen eingegangen, das auf gerichtliche und private Vaterschaftsgutachten nach modernsten molekularbiologischen Methoden spezialisiert ist.
Das Labor ist mit leistungsfähigen Sequenzierautomaten ausgestattet, um Abstammungsgutachten auf höchstem Qualitätsniveau zu moderaten Kosten anbieten zu können. Die Qualität unserer Arbeit wird regelmäßig durch interne und externe Prüfungen kontrolliert und an den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Alle Laboruntersuchungen werden von hoch qualifiziertem Personal durchgeführt.
Akkreditierung & Rechtsgrundlage
Unser Labor ist als Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditiert – Registrierungsnummer D-PL-13107-03-00. Damit ist unser Vaterschaftslabor zur Durchführung von Abstammungsgutachten für Behörden und Gerichte akkreditiert.
Wir arbeiten grundsätzlich nach den Vorschriften des Gendiagnostikgesetzes sowie den geltenden Richtlinien für die Durchführung von Abstammungsgutachten – und führen solche Untersuchungen nicht nur für Gerichte und Behörden, sondern in stetig wachsendem Umfang auch für private Auftraggeber durch.
Was wir untersuchen: STR-Merkmale
Wir untersuchen besondere Merkmale im Erbgut, sogenannte STR-Merkmale. Sie erlauben keinen Rückschluss auf Krankheiten oder Körpereigenschaften und eignen sich ausschließlich und besonders gut für abstammungsbiologische Fragestellungen.
Da jeder Mensch diese Merkmale immer sowohl von der Mutter als auch vom Vater erbt, prüfen wir die vermutete Vaterschaft anhand der Merkmale des Kindes, des vermuteten Vaters und – wenn möglich – auch der Mutter, da dies die Aussagekraft der statistischen Auswertung erhöht.
Wenn der vermutete Vater nicht verfügbar ist
In besonderen Fällen – etwa wenn der vermutete Vater bereits verstorben ist – ist ein Vaterschaftstest meist auch unter Einbeziehung weiterer Verwandter möglich. Hierfür können beispielsweise die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen hinzugezogen werden. Dies muss jedoch von Fall zu Fall individuell besprochen und entschieden werden.
Einwilligung ist Pflicht
Bei privat beauftragten Vaterschaftstests müssen alle Beteiligten sowie die für das Kind sorgeberechtigten Elternteile der Untersuchung zustimmen. Andernfalls handelt es sich um einen heimlichen Test – und solche sind in Deutschland verboten.
Neben dem Vaterschaftstest bieten wir außerdem Verwandtschafts-, Geschwister-, Mutterschafts- und Zwillingstests an. Für Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.